- VERSICHERUNGEN DER BETEILIGTEN
2.1. Hiermit versichert der Übergeber, dass:
2.1.1. die im Vertrag und in dessen Anhängen genannten Angaben der Betriebstätte zum Moment des Vertragsabschlusses richtig und wahr sind;
2.1.2. die Betriebsstätte organisatorisch eine selbständige Wirtschaftseinheit ist – ein Unternehmen, das dem Erwerber übergeben werden kann;
2.1.3. die Betriebstätte im Eigentum des Übergebers ist und darüber keine Rechtstreite bestehen;
2.1.4. gegen die Betriebstätte keine Forderungen, die dem Übergeber bekannt aber dem Erwerber nicht mitgeteilt sind, vorgelegt sind;
2.1.5. die dem Erwerber übermittelten Information über den Geschäftsbetrieb der Betriebstätte richtig ist und alle Dokumente als Originale oder genaue Abschriften vorgelegt worden sind und wesentliche Informationen über die Betriebstätte und damit verbundene wirtschaftliche Tätigkeit enthalten;
2.1.6. der Übergeber sich verpflichtet, den Erwerber über alle Umstände oder Dokumente zu benachrichtigen, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrags zum Vorschein kommen oder ihm bekannt werden und die mit seinen abgegebenen Versicherungen im Widerspruch sein können.